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FÖRDERUNG FÜR WÄRMEDÄMMUNG

Möchten Sie den energetischen Zustand Ihres Hauses verbessern, lassen sich anfallende Sanierungskosten durch staatliche Förderungen reduzieren. Welche Fördermittel für eine Fassadendämmung erhältlich sind, wird im Folgenden dargestellt.

Förderung für Wärmedammung

Kredite und Zuschüsse für die Wärmedämmung gewährt die Bundesregierung in erster Linie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEGEM). Voraussetzung ist die Einhaltung der technischen Vorgaben, die sich in der Regel auf die energetische Qualität beziehen. Alternativ zur BEG-Förderung für die Wärmedämmung gibt es einen Steuerbonus für die Sanierung sowie regionale Förderprogramme von Städten, Gemeinden und Bundesländern.

Die Höhe der Förderung hängt zumeist von der Sanierungsmaßnahme ab.

Wichtig zu wissen ist, dass bereits bei der Beantragung der Förderung für die Wärmedämmung viele Punkte zu beachten sind. Um hier keine Fehler zu machen, wird eine professionelle Energieberatung empfohlen. Experten stellen dabei die größten Einsparpotenziale heraus und helfen, die Fördermittel zu beantragen. Wer von den BEG-Fördermitteln profitieren möchte, muss ohnehin einen Energieberater beauftragen.

GEGENÜBERSTELLUNG DER WICHTIGSTEN PUNKTE BEIDER HERANGEHENSWEISEN

BEG Förderungsteuerliche Förderung
Anforderungen
  • Vorgaben des Gebäudeenergie Gesetzes (GEG) müssen eingehalten werden
  • Im GEG ist Effizienz der Dämmung festgelegt
  • Es müssen mindesten 10% der Fassadenfläche saniert werden
  • mindest Anforderung eines Effizienzhauses 85 oder Effizienzhaus Denkmal
  • neuer U-Wert mindestens 0,20 W/(m2K)
  • Bei Baudenkmälern mindestens 0,45 W/(m2K)
  • Vorschriften des GEG werden eingehalten
  • Bezahlte Rechnung liegt vor
  • Durchführung wurde nach dem 31.12.2019 begonnen und ist vor dem 01.01.2030 abgeschlossen
  • Die Dämmung wurde vom Fachunternehmen angebracht.
Höhe der FörderungBEG EM Zuschuss: 20 bis 25 Prozent Zuschuss (maximal 40.000 € förderbare Kosten pro Wohneinheit.Steuerbonus von 20% über 3 Jahre bis zu maximal 40.000 €.
Beantragungmindesten 3 Monate durch Energieberaterkeine Beantragung im Vorhinein nötig
ExperteFür die Beantragung ist eine Energieberater notwendig.Kein Energieberater notwendig
Kombinierbarneinnein



FÖRDERUNG: BEG-FÖRDERUNG BEI DER SANIERUNG

Wenn Sie Ihr Haus zum Beispiel durch eine Wärmedämmung der Fassade sanieren möchten, können Sie einen Tilgungszuschuss in Kombination mit Förderkrediten der KfW beantragen.

Der Staat gibt mit der BEG Förderung bis zu 40.000 Euro an Tilgungs- und Direktzuschüssen. Förderberechtigt sind Wohngebäude ab einem Alter von 5 Jahren. Generell gilt: Je höher der Energiestandard, desto größer der Förderanteil.

Die Förderungen von Einzelmaßnahmen der KfW und der BAFA sind bereits seit Januar 2021 unter dem Dach der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zu einem einzigen Förderangebot gebündelt. Die Beantragung und Vergabe erfolgt über die BAFA.

Die KfW fördert alle Bauherren und Hausbesitzer, die ihre Immobilie nach energieeffizienten Richtlinien bauen oder sanieren. Die entsprechenden energetischen Maßnahmen müssen dabei den KfW-Standards entsprechen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu ist es wichtig und seit dem 01. Juli 2021 auch Pflicht, dass Sie einen Experten für die Energieeffizienz beauftragen.

Um von der KfW Förderung profitieren zu können, sollten Sie drei Monate vor der Umsetzung von energetischen Maßnahmen einen Förderantrag stellen.

Ist der Förderantrag genehmigt, können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Förderkredit aufnehmen oder die Maßnahmen eigenständig finanzieren möchten. In beiden Fällen erhalten Sie einen Zuschuss, der je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfallen kann.

FÖRDERUNGEN: STEUERLICH GELTEND MACHEN

Der Staat belohnt Energiesparer: Am 01.01.2020 trat die neue steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen in Kraft. Sie stellt eine vergleichsweise unbürokratische Alternative zu den bereits bestehenden Förderprogrammen dar. So muss sie beispielsweise nicht im Vorhinein beantragt werden und auch eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten ist nicht verpflichtend. Hausbesitzern, die ihr Haus mit EPS dämmen wollen, steht frei, für welche Art der Förderung sie sich entscheiden

Hausbesitzern, die ihr Gebäude selbst bewohnen, können ab dem Jahr 2020 energetische Maßnahmen bei der tariflichen Einkommensteuer geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Wärmedämmungen von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken. Die Steuerermäßigung kann noch im selben Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten sowie in den beiden darauffolgenden Jahren in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass sich das Gebäude innerhalb der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum befindet und älter als zehn Jahre ist.

1. Jahrim Jahr des Abschlusses der Arbeiten7 %Max. 14.000 €
2. Jahr7 %Max. 14.000 €
3. Jahr6 %Max. 12.000 €
= 20 %= Max. 40.000 €
  • 7%, maximal jedoch 14.000 € im Jahr des Abschlusses der Arbeiten
  • 7%, maximal jedoch 14.000 € im 2. Jahr
  • 6%, maximal jedoch 14.000 € im 3. Jahr

Anrechenbar sind sowohl Kosten für die Montage als auch die Materialkosten. Sollten mehrere Maßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Fassade und Dach, im gleichen Jahr abgeschlossen werden, kann die Förderung für alle Maßnahmen in Anspruch genommen werden.

Die Höchstgrenze von 40.000 € bleibt bestehen. Aufwendungen für einen Energieberater können sogar zu 50% geltend gemacht werden, wenn der Berater vom BAFA für das Förderprogramm “Energieberatung” für Wohngebäude zugelassen ist.

CHECKLISTE FÜR DIE STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG

  • Der neue U-Wert der Außenwand beträgt 0,20 W/(m2K) oder weniger.
  • Bei Baudenkmälern steigt dieser Wert auf 0,45 W/(m2K).
  • Im Perimeterbereich beträgt der U-Wert maximal 0,25 W/(m2K).
  • Schräg- und Flachdächer weisen einen U-Wert von 0,14 W/(m2K) auf.
  • Die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden eingehalten.
  • Es liegt eine bereits bezahlte Rechnung (Zahlung muss eingegangen sein) für die energetischen Maßnahmen vor, welche die Adresse des Gebäudes enthalten.
  • Die Durchführung wurde nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen.
  • Die Dämmung wurde von einem Fachunternehmen angebracht, das die Erfüllung der genannten Vorgaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigt.

In dem vom Bundes­finanzministerium (BMF) veröffentlichten Muster sind Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Bescheinigung strikt festgelegt. Eine Abweichung von der Vorlage ist nicht zulässig. Beinhaltet das Muster jedoch Sachverhalte, die für ein Sanierungsvorhaben nicht relevant sind, so kann die entsprechende Zeile weggelassen werden. Ebenfalls zulässig ist das Hinzufügen weiterer erforderlicher Zeilen.

Ist die Höhe der Aufwendung in der Bescheinigung falsch angegeben, ist es möglich, eine ergänzende Bescheinigung auszustellen. Die muss jedoch im neuen Dokument explizit gekennzeichnet werden.

Die Bescheinigung kann dem Bauherrn in ausgedruckter oder elektronischer Form zugeschickt werden und muss folgende Punkte in exakt derselben Reihenfolge beinhalten:

  1. Der Name des Unternehmens sowie die Kontaktdaten samt Steuernummer
  2. Name und Anschrift des Eigentümers
  3. Das Gewerk des Fachunternehmens
  4. Die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie die dabei erfüllten Mindestanforderungen
  5. Die Kosten für Material, Montage, Inbetriebnahme etc. einzeln aufgelistet
  6. Beginn und Ende der Sanierungsmaßnahmen

Die Bescheinigung ist nur mit Datum, Stempel und Unterschrift des Fachunternehmens gültig!

Wir bieten überzeugende Lösungen und begleiten unsere Kunden

Kontaktieren Sie uns (0 57 22) 98 15 90
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